Der Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay muss direkt bei der Generaldirektion für Migration (Dirección General de Migraciones) gestellt werden.

Folgende Dokumente müssen vorher allerdings in der Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay in Berlin legalisiert werden (im Original + 1 einfache Kopie):

 

1. Polizeiliches Führungszeugnis

  • Überbeglaubigt zur Vorlage im Ausland vom Bundesamt für Justiz (Adenauerallee 99 – 103, 53115 Bonn), im Original und nicht älter als 3 Monate

2. Internationale Geburtsurkunde

 

  • im Original, vom Regierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks bzw. Bezirksregierung vorbeglaubigt Bitte informieren Sie sich unter Punkt V
  • Auszüge aus dem Familienstammbuch werden nicht akzeptiert!
  • Ausstellungsdatum: nicht älter als 2010

3. Bei Verheirateten, Heiratsurkunde

 

  • im Original, vom Regierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks bzw. Bezirksregierung vorbeglaubigt Bitte informieren Sie sich unter Punkt V, a
  • Auszüge aus dem Familienstammbuch werden nicht akzeptiert!
  • Ausstellungsdatum: nicht älter als 2010

4. Bei Geschiedenen, Scheidungsurteil

 

  • im Original mit aktualisierter Unterschrift des Amtsgerichtes(Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) bzw. desLandgerichtes (alle anderen Bundesländer)

5. Rentenbescheid

6. Bei Minderjährigen, wenn ein Elternteil nicht mitreist

7. Einfuhr von Haustieren:

  • Gesundheitsbescheinigung des Tieres, vom Veterinäramt und vomRegierungspräsidenten, Präsident des Verwaltungsbezirks bzw. Bezirksregierung vorbeglaubigt Bitte informieren Sie sich unter Punkt V, a
  • Nach der Gesundheitsuntersuchung haben Sie 30 Tage, um in Paraguay mit den Tieren einzureisen

8. Güterntransport mit Container (Umzug)

  • Packliste im Original, geheftet und unterschrieben durch den Eigentümer bzw. der Speditionsfirma auf allen Seiten

Einfuhr von Fahrzeugen in Paraguay

Für die Einfuhr von Fahrzeugen (nicht älter als 10 Jahre ab dem Herstellungsjahr) in Paraguay werden folgende legalisierte Dokumente benötigt:

  • Rechnung im Original+ 3 Kopien, von der IHK vorbeglaubigt.
  • Zulassungsbescheinigung
  • Ausgangs-Vermerk
  • Bill of lading im Original + 2 Kopie (Copy non-negotiable)
  • Autohändler: Gewerbe- bzw. Firmenspiegel von der IHK ausgestellt, vorlegen.

 

Wichtig! Alle in der Spedition beinhalteten Fahrzeuge müssen mit allen o.g. in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Dokumenten ausgestattet sein.

 

  • Bei neuen Fahrzeugen: Ursprungszeugnis+ 2 Durchschriften, von der IHK vorbeglaubigt
  • Anschreiben mit Angabe der E-Mail-Adresse, zur Mitteilung der Legalisationsgebühren sowie einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen
  • Ein frankierter Rückumschlag als Einschreiben mit Angabe ihrer Anschrift.Die Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay übernimmt keine Verantwortung für Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen.

 

Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten, und wir sind verpflichtet diese zurückzusenden.
In jedem Fall sind den Dokumenten beizulegen:

 

 

  • Fotokopien von jedem Original (alle Seiten, samt Vorbeglaubigungen), für unsere Unterlagen,
  • Formloses Anschreiben mit Angabe einer E-Mail-Adresse (in Druckschrift) für die Mitteilung der Legalisationsgebühren (bitte beachten Sie, dass die Gebühren
    ausschließlich nach Erhalt und Prüfung der Dokumentemitgeteilt werden)
  • Ein frankierter Rückumschlag als Einschreiben mit Angabe ihrer Anschrift.Das paraguayische Konsulat übernimmt keine Verantwortung für Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen.

 

Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten, und es wird zurückgesendet.

Wichtige Informationen

 

 

  • Die Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay beglaubigt nur Dokumente, die in Deutschland, Polen, Litauen, Lettland oder Estland ausgestellt wurden. Für Dokumente aus anderen Ländern, wenden Sie sich an die zuständige Konsularbteilung im Ursprungsland. (Vertretungen Paraguays im Ausland)
  • Dokumente aus Polen, Litauen, Lettland oder Estlandmüssen vor der Vorstellung in der Konsularabteilung der Botschaft vom jeweiligen Außenministerium vorbeglaubigt werden.
  • Bei Übersetzungen (in spanischer Sprache) muss die Unterschrift des Übersetzers vom Landgericht beglaubigt sein. Die Übersetzungen können auch in Paraguay vor der Vorstellung der Dokumente bei der Generaldirektion für Migration gemacht werden.
  • Im Falle der Einwanderung einer Familie, hat jedes Mitglied die geforderten Dokumente vorzulegen.
  • Bitte senden Sie uns den Überweisungsbeleg -als Anhang im Pdf-Format- an: 

consulado@embapar.de
oder an folgende Faxnummer: +49 (0)30 31 99 86 17
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr:

 

Die Bearbeitung der Dokumente beginnt ab Eingang Ihres Zahlungsbeleges. Vermeiden Sie bitte eine zweifache Sendung (z.B. per E-Mail und Fax/Post) des Beleges, um eine unnötige Verzögerung bei der Zuordnung Ihrer Zahlung zu vermeiden. 

Bitte vergewissern Sie sich, dass Ihre E-Mail-Adresse gut lesbar ist (vorzugsweise in Druckschrift) und dass unsere Nachricht nicht in Ihrem Spam-Filter landet.

Wir empfehlen, sich rechtzeitig um die Einreichung der Dokumente zu bemühen, da es erfahrungsgemäß regelmäßig zu Engpässen kommen kann. 

 

Mit den oben genannten Dokumenten wenden Sie sich an: Dirección General de Migraciones

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass aus Sicherheitsgründen Informationen über konsularische Angelegenheiten ausschließlich an die betreffende Person weitergegeben werden und nicht an Dritte.


Caballero N° 201 esquina Eligio Ayala
Asunción – Paraguay
Tel.: (0059521) 444 – 066, 492 – 908

Dort finden Sie weitere Informationen über die Dokumente, die für den Antrag einer Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay erforderlich sind.