Um die Legalisierung von Dokumenten durchführen zu können, muss als erstes festgestellt werden, zu welcher Jurisdiktion das Dokument gehört:
Die Konsular Abteilung der Botschaft der Republik Paraguay in Berlin ist zuständig für die konsularischen Angelegenheiten mit den Bundesländern
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Brandenburg
- Sachsen-Anhalt
- Sachsen
- Brandenburg
- Berlin
sowie den konkurrierenden Ländern:
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Lettland
- Litauen
- Polen.
Das Generalkonsulat der Republik Paraguay in Frankfurt am Main ist zuständig für die konsularischen Angelegenheiten mit den Bundesländern der:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Thüringen.