EINFÜHR VON FAHRZEUGEN NACH PARAGUAY

Für die Einfuhr von Fahrzeugen (nicht älter als 10 Jahre ab dem Herstellungsjahr) nach Paraguay werden folgende legalisierte Dokumente benötigt:

 

Handelsrechnung im Original + 3 Kopien, von der IHK vorbeglaubigt.

  • Zulassungsbescheinigung
  • Ausgangs-Vermerk
  • Autohändler:Gewerbe-bwz-Firmenspiegel von der IHK ausgestell vorlegen.

         

Bill of lading im Original + 1 Kopie (Copy non-negotiable) Wichtig! Alle in der Spedition beinhalteten Fahrzeuge müssen mit allen o.g. in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Dokumenten ausgestattet sein.

 

  • Bei neuen Fahrzeugen: Ursprungszeugnis + 2 Durchschriften, von der IHK vorbeglaubigt

  • Anschreiben mit Angabe der E-Mail-Adresse zur Mitteilung der Legalisationsgebühren sowie einer Telefonnummer für evtl. Rückfragen

  • Ein frankierter Rückumschlag als Einschreiben mit Angabe ihrer Anschrift.Die Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay übernimmt keine Verantwortung für Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen. Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten und sind verpflichtet diese zurückzusenden.

    Wichtig: gemäß dem Gesetz 2018/02, dürfen Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, nicht in Paraguay eingeführt werden.

    Bill of lading im Original + 1 Kopie (Copy non-negotiable) Wichtig! Alle in der Spedition beinhalteten Fahrzeuge müssen mit allen o.g. in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Dokumenten ausgestattet sein.

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:30 bis 13:00 Uhr:

Konsularabteilung: consulado@embapar.de

Telefon: +49 (30) 31 99 86-0
Telefon: +49 (30) 31 99 86-17