LEGALISATION VON EXPORTDOKUMENTEN

Die Dokumente sind wie folgt an die Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay zu senden:

  • Handelsrechnung: 1 Original + 3 Kopien, alle 4 von der Industrie- und Handels¬kammer beglaubigt
  • Ursprungszeugnis: 1 Original + 2 Durchschriften (einfache Kopien oder eingescannte Kopien werden nicht akzeptiert), alle 3 von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt
  • Bill of Lading/Air Way Bill: 1 Original + 2 Copy Non-Negotiable (einfache Fotokopien oder eingescannte Kopien werden nicht akzeptiert)
  • Anschreiben mit E-Mail-Adresse zur Mitteilung der Gebühren und Telefonnummer für evtl. Rückfragen
  • Ein frankierter Rückumschlag als Einschreiben mit Angabe ihrer Anschrift.Das paraguayische Konsulat übernimmt keine Verantwortung für Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen.

Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten und sind verpflichtet diese zurückzusenden.

Nach der Legalisation erhalten Sie die folgenden Dokumente zurück:

  • Handelsrechnung: Original + 1 Kopie
  • Ursprungszeugnis: Original
  • Bill of Lading/Airway Bill: Original
    Zwei Kopien verbleiben in unserem Archiv. 
  • Die Gebühren werden ausschließlich nach Erhalt und Prüfung der Dokumente per E-Mail mitgeteilt.
  • Voraussetzung für den Beginn der Bearbeitung ist der Eingang des Überweisungsbeleges im Posteingang der:

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr:

Konsularabteilung: consulado@embapar.de

Telefon: +49 (30) 31 99 86-0
Fax: +49 (30) 31 99 86-17