Dokumentenvorlage
Die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Paraguay in Berlin und das Generalkonsulat der Republik Paraguay in Frankfurt am Main teilen mit, dass mit Wirkung vom 6. Januar 2022 das “Abkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation” zwischen Paraguay und Deutschland in Kraft getreten ist.
Mit diesem Übereinkommen wird das Erfordernis der konsularischen Legalisierung für ausländische öffentliche Urkunden abgeschafft.
Öffentliche Dokumente aus Paraguay:
Öffentliche Urkunden paraguayischen Ursprungs mit einer Haager Apostille müssen von den deutschen Behörden anerkannt werden. Informationen über die Apostille in Paraguay finden Sie auf den folgenden Seiten:
Deutsche öffentliche Dokumente:
Öffentliche Urkunden deutschen Ursprungs mit einer Haager Apostille müssen von den paraguayischen Behörden anerkannt werden. Informationen über die Anforderungen an deutsche öffentliche Urkunden zur Verwendung im Ausland finden Sie auf den folgenden Seiten:
- Internationaler Urkundenverkehr
- Liste der Länder, für die das Abkommen in Bezug auf Deutschland gilt
- Alemania – Autoridad competente (Art. 6)
LEGALISATIONEN
Für die Legalisation von Dokumenten, die in Deutschland nicht apostilliert werden können, finden Sie hier Information über Dokumentenvorlage: Download als PDF
KONSULARZUSTÄNDIGKEIT:
Bitte vergewissern Sie sich, bevor Sie fortfahren, welches Konsulat für Sie zuständig ist, je nach Ihrem Wohnort und dem Ort, an dem die Dokumente ausgestellt wurden: