LEGALISATION VON EXPORTDOKUMENTEN

LEGALISATION VON EXPORTDOKUMENTEN

 

Die Dokumente sind wie folgt an diKonsularabteilung der Botschaft der Republik Paraguay in Berlin, oder das Generalkonsulat der Republik Paraguay in Frankfurt am Main (je nach Zuständigkeit) zu senden:

 

  • Handelsrechnung: 1 Original + 3 Kopien, alle 4 von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt,
  • Ursprungszeugnis: 1 Original + eine Durchschrift, beide von der Industrie- und Handelskammer beglaubigt (einfache Kopien oder eingescannte Kopien werden nicht akzeptiert),
  • Bill of Lading/Air Way Bill: 1 Original + 1 COPY NON-NEGOTIABLE (einfache Kopien oder eingescannte Kopien werden nicht akzeptiert),
  • Jeweils eine einfache Kopie der o.g. Dokumente,
  • Anschreiben mit E-Mail-Adresse zur Mitteilung der Gebühren und Telefonnummer für evtl. Rückfragen, 
  • Ein frankierter Rückumschlag als Einschreiben mit Angabe ihrer Anschrift. Das paraguayische Konsulat übernimmt keine Verantwortung für Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen.

 

Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten und sind verpflichtet diese zurückzusenden.

 

Die Gebühren werden ausschließlich nach Erhalt und Prüfung der Dokumente per E-Mail mitgeteilt. Voraussetzung für den Beginn der Bearbeitung ist die Registrierung der Zahlung auf dem Bankkonto der Konsularischen Vertretung.

 

KONSULARZUSTÄNDIGKEIT:

Bitte vergewissern Sie sich, bevor Sie fortfahren, welches Konsulat für Sie zuständig ist, je nach Ihrem Wohnort und dem Ort, an dem die Dokumente ausgestellt wurden: