LEGALISATION VON ISO/DEKTRA UND TÜV-ZERTIFIKATE
LEGALISATION VON ISO/DEKTRA UND TÜV-ZERTIFIKATE
- ISO/DEKTRA und TÜV-Zertifikate müssen durch die zuständige Industrie- und Handelskammer sowie durch das zuständige Regierungspräsidium bzw. die zuständige Bezirksregierung vorbeglaubigt werden.
Die Dokumente sind wie folgt an die Konsularabteilung der Botschaft von Paraguay zu senden:
- Das Zertifikat im Original mit den genannten Vorbeglaubigungen
- Eine Fotokopie für unsere Unterlagen
- Ein formloses Schreiben mit Angabe einer E-Mail-Adresse zur Mitteilung der Legalisationsgebühren und Telefonnummer für evtl. Rückfragen
- ein frankierter Rückumschlag als Einschreiben mit Angabe ihrer Anschrift
Die Botschaft von Paraguay übernimmt keine Verantwortung für Sendungen, die auf dem Postweg verloren gehen.
Falls einer dieser aufgelisteten Punkte nicht erfüllt ist, können wir das Dokument für eine Legalisierung leider nicht bearbeiten und sind verpflichtet diese zurückzusenden.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr:
Konsularabteilung: consulado@embapar.de
Telefon: +49 (30) 31 99 86-0
Fax: +49 (30) 31 99 86-17