LEGALISATION VON AUSBILDUNGSZEUGNISSEN, DIPLOMEN UND ANDEREN URKUNDEN DER SCHULEN ODER HOCHSCHULEN

Für die Legalisation von Ausbildungszeugnissen, Diplomen und anderen Urkunden der Schulen oder Hochschulen beachten Sie bitte folgende Informationen.

Alle in deutscher Sprache ausgestellten Dokumente müssen von einem im Obersten Gerichtshof der Republik Paraguay zugelassenen Übersetzer übersetzt werden.

 

Konsularabteilung der Botschaft der Republik Paraguay

Sprechzeiten
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Fax: +49 (30) 31 99 86-17

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